Zeitpunkt. Hamburg | Arbeitgeberverbände BAP und iGZ beschließen ihre Verschmelzung

Arbeitgeberverbände BAP und iGZ beschließen ihre Verschmelzung

23. Juni 2023

Am 21. Juni 2023 haben die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) grünes Licht für die Verschmelzung der beiden Arbeitgeberverbände zum „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ (GVP) gegeben. Durch das Erreichen der jeweils erforderlichen Quoren zur Zustimmung wurde der letzte wichtige Schritt hierfür erfüllt. Mit dem GVP entsteht einer der größten Arbeitgeberverbände in Deutschland, der etwa 6.000 Mitgliedsunternehmen vertritt und gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften künftig die Arbeits- und Sozialbedingungen für rund 800.000 Zeitarbeitskräfte organisiert. Der neue Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt fortan die gesamte Personaldienstleistungsbranche in Deutschland, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und Personalentwicklung.

„Durch die Verschmelzung von BAP und iGZ entsteht mit dem GVP ein gemeinsamer Verband mit starker Stimme, der für die Branche ungemein wichtig ist. Denn er ist genau die passende Antwort auf die vor uns liegenden gewaltigen Herausforderungen, da wir hierdurch unsere Durchschlagskraft gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit spürbar erhöhen können.“, erklärt der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann. Er wird künftig als GVP-Präsident den neuen Verband gemeinsam mit seinem Stellvertreter Sebastian Lazay führen, der gegenwärtig an der Spitze des BAP steht. Dieser betont: „Dank des Zusammenschlusses können wir unsere Stärken bündeln und unter dem gemeinsamen Dach neue innovative Impulse für die künftige Arbeit der Personaldienstleister geben. Der GVP wird so zum optimalen Partner für seine Mitglieder in einer Zeit, in der sich insbesondere die Arbeitswelt in einem rasanten Wandel befindet.“

Quelle: BAP